MyFab
verklagt Webdesigner auf Löschung von Domains
Hannover,
16.09.2009. Das Start-up MyFab provozierte mit einer Abmahnung gegen
einen
Webdesigner auf Löschung der Domains myfab.de und my-fab.de
Widerstand. Es
behauptet nun in einer Klage vor dem Landgericht Hannover, Opfer
eines Domain-Grabbers geworden zu sein, der die Domains lediglich zu
Sperrzwecken und in der Absicht registriert habe, sie sich von MyFab
abkaufen zu lassen.
Angeblich
fehlt beim Internetauftritt des
Möbel-Start-up-Unternehmens MyFab nämlich noch etwas:
die Domains myfab.de und my-fab.de. Daher ist wenige Tage nach dem
Deutschland-Start des französischen Unternehmens der deutsche
Auftritt nur unter der Adresse myfab.com zu bewundern.
Das Konzept unter http://de.myfab.com ist einfach. Designmöbel
werden zu Niedrigpreisen angeboten. Ein Ledersofa im Bauhausstil mit
der "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" von 5.000 Euro,
wird für 999 Euro angeboten. Möglich ist dies, weil
keine Margen für Großhändler und
Möbelhäuser anfallen und der Kunde seine Waren im
Internet bestellt und per Containerschiff aus China nach Hause
geliefert bekommt.
Eigentlich
sollte der Kontakt des Online-Möbelversands mit
deutschen Kunden zum jetzigen Zeitpunkt schon unter der
Top-Level-Domain ".de" erfolgen. Doch im Zuge des Versuchs, die
entsprechenden Domains unmittelbar nach der Gründung der MyFab
Deutschland GmbH zu registrieren, musste das Start-up feststellen, dass
beide Domains schon registriert waren.
In seiner Klage behauptet MyFab nun, der verklagte Webdesigner habe
sich die Domain im Januar 2009, ein 3/4 Jahr nachdem die
MyFab-Unternehmensgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen habe,
registriert, um MyFab gezielt zu behindern. Es sei "schlicht
undenkbar", dass sich der Beklagte die Phantasiebezeichnung "myfab"
zufällig selbst ausgedacht hätte. Vorgerichtlich
wurde bereits angedroht, den Domaininhaber für
sämtliche Umsatzausfälle, die MyFab aufgrund der
Blockade entstünden, haftbar zu machen.
Allerdings
konnte der vermeintliche Domain-Grabber schon in der
Klageerwiderung durch Vorlage einer DENIC-Auskunft (myfab.de
& my-fab.de) zweifelsfrei
nachweisen, dass er die Domains bereits im Mai 2007 für sich
reserviert hatte und damit sogar noch Monate vor Gründung der
französischen Muttergesellschaft tätig geworden ist.
Der Beklagte ist als freier Mitarbeiter zweier Werbeagenturen in
Hannover für den Bereich Webdesign, Domainregistrierung,
Markendesign, und Datenbankerstellung verantwortlich und plant zusammen
mit seinen Arbeitgebern ein Informationsportal zur digitalen
Heimfabrikation.
Das
Konzept der Heimfabrikation durch „Personal
Fabricator“, kurz „Fabber“ genannt, hatte
den Beklagten begeistert und zur Registrierung der Domains myfab.de und
my-fab.de wegen der Planung eines Portals geführt, welches
wegen seines Studienabschlusses aber noch nicht fertiggestellt ist.
"Ich war von der Idee der Fabber fasziniert, weil derartige 3D-Drucker
im Gegensatz zu Standard-Papierdruckern reale und benutzbare
Gegenstände ausdrucken können. Aus meiner Sicht eine
kleine Revolution, die wir unter einem Portal darstellen
möchten. Die Registrierung einer schlagkräftigen
Domain wie myfab.de lag insoweit natürlich nah"
erläutert der verklagte Webdesigner aus Laatzen bei Hannover.
Wegen
der offensichtlich falschen Abmahnung durch MyFab verlangt er nun
im Wege der Widerklage seinerseits Schadensersatz für die ihm
bei seinem Anwalt entstandenen Kosten im Rahmen der vorgerichtlichen
Korrespondenz.
Hierzu äußert sich der Vertreter des angeblichen
Domain-Grabbers, Fachanwalt für IT-Recht Ralf Möbius:
"Eine bloße Unterstellung einer Namens- oder
Markenrechtsverletzung ohne fachgerechte Prüfung der
Priorität einer Domainregistrierung ist geradezu
vorsätzlich rechtsverletzend und muss zum Ersatz der durch
dieses Verhalten bei dem Beklagten entstandenen Kosten
führen".
Ein
Verhandlungstermin für die Klage auf Löschung der
Domains und der Widerklage auf Schadensersatz steht derzeit noch nicht
fest.
|
|
Pressemitteilung
herausgegeben von:
Rechtsanwalt Ralf Moebius LL.M.
Rechtsinformatik
Fachanwalt fuer Informationstechnologierecht
Würzburger Str. 13
D - 30880 Isernhagen
Tel.: 0511 - 844 35 35
e-mail: ralfmoebius@gmx.de
e-mail: ralfmoebius@freenet.de
www.rechtsanwaltmoebius.de
RA Moebius LL.M. ist Anwalt
in Deutschland, Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Celle,
taetig nach den Berufsregeln
fuer deutsche Rechtsanwaelte.
www.rakcelle.de
www.brak.de
|