Die
Rechtsinformatik verbindet als interdisziplinäre
Wissenschaft methodische und praktische Aspekte der
Rechtswissenschaft und der Informatik.
Durch die Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung
eröffnete sich die rechtswissenschaftliche Fragestellung, wie
mit dem Recht an Informationen umzugehen sei und die
trechnische Fragestellung, wie die Rechtswissenschaft mit
Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung effizienter gestaltet werden
kann.
Beide Fragestellungen werden unter dem Begriff Rechtsinformatik
zusammengefasst, da über das für die Antworten auf
die Fragestellungen notwendige interdisziplinäre Fachwissen
nur Wissenschaftler verfügen, die über eine
Ausbildung in der Rechtswissenschaft und der Informatik
verfügen
Der Teil der Rechtsinformatik, der sich vorrangig mit den
rechtswissenschaftlichen Fragestellungen mit dem Recht
an Informationen auseinandersetzt, wird oft auch als
IT-Recht bezeichnet. Kernfragen im
IT-Recht
sind das Vertragsrecht
der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung
individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen
Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von
Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen, die
Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der
Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht,
insbesondere Domainrecht, das Recht des Datenschutzes und der
Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich
Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren
berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze
und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren
Dienste, die öffentliche Vergabe von Leistungen der
Informationstechnologien einschließlich E-Govnerment
mit Bezügen zum europäischen und deutschen
Kartellrecht und das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie.
Der durchschnittliche Internetnutzer wird das IT-Recht in der Regel
unbedarft mit der Bezeichnung "Internetrecht" beschreiben, obwohl das
Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine wesentlich breitere
Grundlage hat, als nur das Recht, welches das Internet betrifft.
Der Teil der Rechtsinformatik, der sich vorrangig mit der
technischen Fragestellung befasst, wie die Rechtswissenschaft mit Hilfe
der elektronische Datenverarbeitung effizienter gestaltet werden kann
auseinandersetzt, untersucht technische Fragen, die im
Zusammenhang mit dem Einsatz der
elektronischen Datenverarbeitung als Mittel zur schnellen und
vollständigen Auffinden der gesuchten juristischen Information
- etwa im Rahmen einer
Rechtsberatung - entstehen und
damit gleichzeitig auch, wie die Rechtsfindung durch elektronische
Hilfsmittel ein Höchstmaß an
Aktualität und Vollständigkeit zur Sicherung einer
möglichst einheitlichen und damit weitgehend gleichen
Rechtsprechnung erhalten kann. Als einfachstes Beispiel sei insoweit
die schnelle und möglichst umfassende elektronische
Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Gerichte zur
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung genannt. Einen
wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
leisten heute schon neben den höchsten Gerichten
insbesondere Rechstanwälte durch die Einrichtung einer
selbstfinanzierten elektronischen
Urteilssammlung auf der eigenen
Homepage.