Rechtsinformatik wird einerseit als
wissenschaftliche Erörterung der Beziehungen
zwischen technikgestützten Informationssystemen
und Recht definiert. Insoweit soll die Rechtsinformatik
als Wissenschaft der Anwendung informatischer
Methoden auf Entscheidungs- und Informationsstrukturen in Rechtssystemen und in der
Rechtswissenschaft angesehen werden.
Als fächerübergreifende
Lehre zwischen der Informatik und der
Rechtswissenschaft kann die Rechtsinformatik auch
als eine aus zwei unterschiedlichen Teilgebieten
bestehende Disziplin definiert werden, wobei die
Informatik des Rechts neben dem Recht der Informatik
steht.Die Informatik des Rechts
behandelt die Teilbereiche, in welchen die elektronische
Datenverarbeitung zur
Unterstützung von Juristen eingesetzt wird. Um diese
Unterstützung weitgehend ökonomisch zu
gestalten, ist eine genaue Analyse der
Bedürfnisse der juristischen Anwendung notwendig.
Erst danach ist es möglich, Computersysteme auf
spezielle Anliegen und Erfordernisse der
Rechtswissenschaft anzupassen und moderne
Informationstechnologie auf dem Gebiet der
Juristerei sinnvoll einzusetzen.
Die
Rechtsberatung am Telefon über Mehrwertdienste ist
nur ein kleiner Ausschnitt der Informatik des Rechts,
wird doch hierbei eine Informationstechnologie zur
Verbreitung juristischer Inhalte benutzt. Ein
anderer Teil der Informatik des Rechts ist zum
Beispiel der
Einsatz von Urteilsdatenbanken, wie jene auf dieser Website
vorgehaltenen Urteilssammlung. Mit der Einführung des
Justizkommunikationsgesetzes, welches die
rechtlichen Rahmenbedingungen, unter die
Anwaltschaft ihre Schriftsätze statt in
Papierform künftig in elektronischer Form den Gerichten
übermitteln können, wird die Informatik im
bundesdeutschen Recht einen außerordentlich hohen
Stellenwert erlangen.
Das Recht der Informatik beschäftigt sich dagegen mit speziellen
Rechtsproblemen, die durch den Einsatz moderner
Informationstechnologien entstehen. Dabei sind zum
Beispiel solche Bereiche der Rechtswissenschaft wie derjenige
des Datenschutzrechts anzuführen, welcher als
Resultat des
Einsatzes moderner Informationstechnologie in
Staat und freier Wirtschaft erst entstanden sind.
auf der anderen Seite
sind Rechtsbereiche zu erwähnen, in
welchen bestehende Gesetze auf von elektronischer
Datenvereinbarung geprägter Sachverhalte
angewandt werden müssen. Betroffen sind hier beispielsweise
das Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb und das Wettbewerbsrecht, welche
durch unerlaubte Werbung per e-mail (spam), Telefax
oder Telefon (cold calling)
einen neuen Stellenwert
bekommen haben. Auch markenrechtliche Sachverhalte und
insbesondere das bislang vernachlässigte
Namensrecht sind durch Streitigkeiten im Zuge
der stetig anwachsenden Zahl von Internet-Domains verstärkt
im Focus aktueller rechtswissenschaftlicher
Diskussionen. Zwischenzeitlich ist vielfach von
Domainrecht und Internetrecht
die Rede, wobei es vorrangig
um die Anwendung bereits bestehender Rechtsnormen auf
von elektronischer Datenvereinbarung geprägter
Sachverhalte geht, aber auch um die Anwendung und
Problematisierung neuer informationsrechtlicher Gesetze wie das
Justizkommunikationsgesetz oder das
Teledienstegesetz .
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