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Rechtsberatung am Telefon

 
Rechtsinformatik:
 
Rechtsinformatik wird einerseit als wissenschaftliche Erörterung der Beziehungen zwischen technikgestützten Informationssystemen und Recht definiert. Insoweit soll die Rechtsinformatik als Wissenschaft der Anwendung informatischer Methoden auf Entscheidungs- und Informationsstrukturen in Rechtssystemen und in der Rechtswissenschaft angesehen werden.
Als fächerübergreifende Lehre zwischen der Informatik und der Rechtswissenschaft kann die Rechtsinformatik auch als eine aus zwei unterschiedlichen Teilgebieten bestehende Disziplin definiert werden, wobei die Informatik des Rechts neben dem Recht der Informatik steht.

Die Informatik des Rechts behandelt die Teilbereiche, in welchen die elektronische Datenverarbeitung zur Unterstützung von Juristen eingesetzt wird. Um diese Unterstützung weitgehend ökonomisch zu gestalten, ist eine genaue Analyse der Bedürfnisse der juristischen Anwendung notwendig. Erst danach ist es möglich, Computersysteme auf spezielle Anliegen und Erfordernisse der Rechtswissenschaft  anzupassen und moderne Informationstechnologie auf dem Gebiet der Juristerei sinnvoll einzusetzen.

Die Rechtsberatung am Telefon über Mehrwertdienste ist nur ein kleiner Ausschnitt der Informatik des Rechts, wird doch hierbei eine Informationstechnologie zur Verbreitung juristischer Inhalte benutzt. Ein anderer Teil der Informatik des Rechts ist zum Beispiel der Einsatz von Urteilsdatenbanken, wie jene auf dieser Website vorgehaltenen Urteilssammlung. Mit der Einführung des Justizkommunikationsgesetzes, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter die Anwaltschaft ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig in elektronischer Form den Gerichten übermitteln können, wird die Informatik im bundesdeutschen Recht einen außerordentlich hohen Stellenwert erlangen.

Das Recht der Informatik beschäftigt sich dagegen mit speziellen Rechtsproblemen, die durch den Einsatz moderner Informationstechnologien entstehen. Dabei sind zum Beispiel solche Bereiche der Rechtswissenschaft wie derjenige des Datenschutzrechts anzuführen, welcher als Resultat des Einsatzes moderner Informationstechnologie in Staat und freier Wirtschaft erst entstanden sind. auf der anderen Seite sind Rechtsbereiche zu erwähnen, in welchen bestehende Gesetze auf von elektronischer Datenvereinbarung geprägter Sachverhalte angewandt werden müssen. Betroffen sind hier beispielsweise das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Wettbewerbsrecht, welche durch unerlaubte Werbung per e-mail (spam), Telefax oder Telefon (cold calling) einen neuen Stellenwert bekommen haben. Auch markenrechtliche Sachverhalte und insbesondere das bislang vernachlässigte Namensrecht sind durch Streitigkeiten im Zuge der stetig anwachsenden Zahl von Internet-Domains verstärkt im Focus aktueller rechtswissenschaftlicher Diskussionen. Zwischenzeitlich ist vielfach von Domainrecht und Internetrecht die Rede, wobei es vorrangig um die Anwendung bereits bestehender Rechtsnormen auf  von elektronischer Datenvereinbarung geprägter Sachverhalte geht, aber auch um die Anwendung und Problematisierung neuer informationsrechtlicher Gesetze wie das Justizkommunikationsgesetz oder das Teledienstegesetz .

 

© Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik 2005

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