Rechtsberatung per Telefon als Premium Rate
Dienst
Die telefonische Rechtsberatung von
beratung-am-telefon.de ist ein
Premium Rate Dienst, der bundesweit über die
einheitliche Dienstekennzahl (0)900 erfolgt. Premium
Rate-Dienste (PRD) sind Dienste, bei denen durch
den Betreiber eines Telekommunikationsnetzes eine
Telekommunikationsdienstleistung für die
Öffentlichkeit erbracht wird und darüber hinaus eine
zusätzliche Dienstleistung erbracht wird, die
dem Anrufer zusammen mit der
Telekommunikationsdienstleistung berechnet wird.
Der Preis ist frei gestaltbar, es gibt keine
Tarifgruppen. Allerdings muss für den Anrufer stets
eine
kostenfreie Information über das aus nationalen
öffentlichen Festnetzen zu zahlende Entgelt angesagt
werden. Bei Telefax- oder Datendiensten muss dessen
Tarif und die Anzahl der Seiten bzw. das Volumen der
Dateien auf dem ersten Viertel der ersten Seite des
Telefaxes bzw. in der Meldezeile übertragen werden.
Von
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (Reg TP) werden Rufnummern für Premium
Rate-Dienste einzeln an Inhalteanbieter zugeteilt.
Dadurch kann jeder Anbieter jede Rufnummer
beantragen - unabhängig davon, bei welchem
Netzbetreiber er Kunde ist. (0)900er Rufnummern
haben keine Tarifkennung und sind dadurch flexibel
tarifierbar. Der Inhalteanbieter kann für jede
Rufnummer individuell einen Preis festlegen, den für ein
Anruf zu entrichten ist. Bei jedem dieser Angebote ist das
Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900
Mehrwertdiensterufnummern zu beachten.
Beantragung einer 0900er-Nummer
Wer die Einrichtung einer Rufnummer für
PRD beim Betreiber eines TK-Netzes beauftragen
will kann eine (0)900er-Rufnummer beantragen.
Antragsteller mit eingetragenem Schutz- oder
Namensrecht an einer mittels der Teilnehmerrufnummer
darstellbaren Zeichenfolge als (0)900er-Vanity-Nummer
sind bei der Zuteilung bevorrechtigt.
Wer eine solche Bevorrechtigung geltend machen will, muss
dem Antrag
zum Nachweis des Schutz- oder Namensrechts eine aussagekräftige Urkunde
(z. B. Markenurkunde) oder
Bescheinigung beifügen.
Für die Zuteilung einer Rufnummer für Premium
Rate Dienste wie jene von
beratung-am-telefon.de wird eine einmalige
Gebühr von 62,50 Euro erhoben. Diese Gebühr ist in
der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
(TNGebV) festgelegt. Auch die Ablehnung eines
Antrags ist gebührenpflichtig (15,63 Euro). Die
Ablehnung eines Antrags erfolgt, wenn mehrere
zeitgleich eingegangene Anträge für eine beantragte
Rufnummer vorliegen und ein datenbankgesteuertes
Losverfahren einen anderen Antrag auswählt oder wenn
zum Zeitpunkt der Antragstellung die beantragte
Rufnummer nicht mehr verfügbar ist, weil ein anderer
Antrag vorher eingegangen ist und die
Rufnummer daher bereits vergeben ist und jeweils keine
der möglichen angegebenen Ersatzwünsche berücksichtigt
werden konnte und keine beliebige Rufnummer im
Antrag gewünscht wurde. Die Vergabe der Nummern
erfolgt ausschliesslich nach den
Regeln für die Zuteilung von (0)900-Rufnummern für Premium Rate-Dienste
Inhaltekennung über Dienstekennzahlen 1, 3 und 5
Im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle der
Diensteanbieter folgt auf die Dienstekennzahl 900
eine Inhaltekennung. Rufnummern für einen PRD beginnen
mit einer vierstelligen Dienstekennzahl inklusive
der Inhaltekennung, der das Prefix 0
vorangestellt wird. Die Bereitstellung von drei
Kennzahlen 9001, 9003 und 9005 soll es
Antragstellern ermöglichen, sich dem
"Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" des FST
zu unterwerfen. Nach dem Kodex dient die letzte
Ziffer der Dienstekennzahl zur Unterscheidung der
Inhalte. Wobei 9001 für Information, 9003 für
Unterhaltung und 9005 für sonstige Dienste steht.
Dadurch haben Anschlussinhaber die Möglichkeit,
gezielt bestimmte Inhalte zu sperren , wie z. B. die
(0)9005, über welche vorwiegend erotische Inhalte
angeboten werden. Die korrekte Zuordnung eines
Inhalts zu einer Dienstekennzahl liegt allerdings
nicht in der Zuständigkeit der RegTP. Eine
Inhalteprüfung durch die Reg TP ist nicht
vorgesehen. Insofern ist der Antragsteller für die
zutreffende Einordnung seines Dienstes verantwortlich.
Die telefonische Rechtsberatung von
frag-einen-rechtsanwalt.de erfolgt als
Informationsdienst über die Rufnummerngasse 09001.
Die Bundesregierung und der Bundesgerichtshof
Auch die Bundesregierung hält
Rechtsberatung am Telefon über Anwalt-Hotlines grundsätzlich
für eine zeitgemäße und sinnvolleEinrichtung. Wie
aus der Antwort (14/3959) der Regierung auf eine Große Anfrage
der F.D.P.-Fraktion (14/2564) hervorgeht, könnten
Ratsuchende durch telefonische
Rechtsberatung rasch und einfach benötigte
Rechtsauskünfte erlangen. Mit der
Rechtsberatung per Telefon reagierten Marktteilnehmer auf
den
Bedarf nach unkomplizierter Rechtsberatung bei
vergleichbar einfachen Fragen des Alltags wie
Probleme bei Kündigungen
und Verjährungsfristen, Mietstreitigkeiten oder
die Höhe des Unterhalts.
Beratungsbedarf bestehe häufig auch über eine
erste Einschätzung eines Sachverhalts und über die
grundsätzliche Frage, ob es sich lohne, etwas zur
Rechtswahrung zu unternehmen. Eine Gefährdung des
Verbraucherschutzes drohe nach Ansicht der Regierung nicht,
wenn die Hotlines transparent gestaltet und
vernünftig genutzt würden. Vor allem müsse der
Gefahr vorgebeugt werden, dass durch telefonsiche
Rechtsberatung
und auch bei zutreffenden Hinweisen der
unzutreffende Eindruck erweckt werde, die
Hotline-Beratung könne eine umfassende rechtliche
Beratung bieten. Einem solchen Eindruck müssten
sowohl die Hotline-Dienstleister als auch die beratenden
Rechtsanwälte entgegentreten.
Eine Gefahr für das System der gesetzlichen
Rechtsanwaltsgebühren bestehe nach Einschätzung der
Bundesregierung nicht. Diee sieht auch keine Gefahren
für den Berufsstand der Rechtsanwälte durch die
Hotline-Rechtsberatung. Nicht-Anwälte könnten
nämlich nur in
den Grenzen der Vorschriften des
Rechtsberatungsgesetzes telefonische Rechtsberatung
anbieten.
In zwei Urteilen
BGH I ZR 44/00
und BGH I ZR 102/00
vom 26.09.2002 bestätigte der I. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofes, der auch für
Wettbewerbsrecht zuständig ist, die Zulässigkeit der
telefonischen anwaltlichen Rechtsberatung sowie die
geschäftliche Konstruktion, bei der die Kosten über die
Telefongebühren berechnet werden und eine Beratung
durch die von den Betreibern der Hotline
vermittelten Rechtsanwälte erfolgt. Der Betrieb
einer Rechtsauskunft per Telefon widerstrebe weder
dem
Rechtsberatungsgesetz noch dem anwaltlichen Berufs-
und Gebührenrecht. Der BGH bestätigte auch die Ansicht der Bundesregierung
mit der
Auffassung, dass die „über einen Mehrwertdienst
finanzierte telefonische Beratung sich als eine
sinnvolle Erweiterung des Angebots anwaltlicher
Dienstleistungen“ erweisen kann.
Einem Rechtsuchenden stehe so ein einfacher Weg
offen, bei von vornherein leicht bestimmbaren Kosten
eine einfache Auskunft oder eine einfache
Rechtsberatung zu erhalten. Der BGH kommt zu dem
Schluss, es sei sinnvoll, einen in der
Bevölkerung stetig steigenden Bedarf an umgehender
telefonischer Beratung über Rechtsfragen des Alltags
durch Rechtsauskünfte am Telefon zu befriedigen.