Rechtsanwalt i.R. Ralf Möbius

Disclaimer

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Als einen Disclaimer bezeichnet man grundsätzlich eine Haftungsfreistellung. Im Internet findet sich dieser oft pauschal unter Hinweis auf ein Urteil Az.: 312 O 85/98 des Landgerichts Hamburg, wonach in diesem Urteil gefordert würde, man müsse sich von verlinkten Inhalten distanzieren, um für diese Inhalte nicht haftbar gemacht werden zu können.

Dem Urteil ist diese Schlußfolgerung in solcher Einfacheit allerdings nicht zu entnehmen, da im zugrundeliegenden Fall absichtlich auf rufschädigende Inhalte verlinkt wurde. Selbstredend würde auch eine entgegenstehende Erklärung nichts nützen, wenn das erkennbare Handeln der Erklärung zuwider läuft.

Dem Urteil ist diese Schlußfolgerung in solcher Einfacheit allerdings nicht zu entnehmen, da im zugrundeliegenden Fall absichtlich auf rufschädigende Inhalte verlinkt wurde. Selbstredend würde auch eine entgegenstehende Erklärung nichts nützen, wenn das erkennbare Handeln der Erklärung zuwider läuft.

Ob ein Disclaimer sinvoll ist oder nicht, darüber wird gestritten. Die meisten Anwälte sind der Ansicht, daß ein Disclaimer nichts nützen kann, da man sich von einer gesetzlich normierten Haftung nicht durch eine einseitige Erklärung auf seiner Website lösen oder schützen könne. Die ist zwar grundsätzlich richtig, aber die Erfahrung zeigt, dass man im Streitfall nie vorhersehen kann, welchen Argumenten ein Gericht folgt.

Eine ganz wichtige Entscheidung hat insoweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.03.2006, BGH Aktenzeichen: I ZR 24/03, getroffen und klar gesagt:

"Ein wirksamer Disclaimer setzt aber voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist."

Damit ist eindeutig und nunmehr ohne Zweifel vom höchsten deutschen Zivilgericht festgelegt worden, daß Disclaimer wirksam sein können und damit von Nutzern der Website als auch im Streitfall von den Gerichten grundsätzlich zu beachten sind. Vorausgesetzt der Disclaimer ist gut zu erkennen, eindeutig formuliert und ernst gemeint.

Der von mir für Webmaster zur Verlinkung vorgesehene Disclaimer versucht daher nicht einfach, eine pauschale Erklärung darzustellen, die lediglich eine Haftung im Ernstfall ausschließen soll. Der Disclaimer erläutert vielmehr unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung die möglichen Konstellationen bei der Verlinkung auf externe Webseiten und erklärt, dass von einer Billigung der rechtlichen Verhältnisse auf verlinkten Seiten nicht einfach pauschal ausgegangen werden kann.

Der Disclaimer wird regelmäßig überarbeitet und neuerer Rechtsprechung oder Entwicklungen veränderter Gesetzeslage angepaßt. Wer einmal auf den vorgehaltenen Disclaimer verlinkt und sich damit auf dessen Inhalt bezieht, greift somit stets auf eine aktuelle Haftungsfreistellung - sofern überhaupt möglich - zurück und muß eigene Inhalte insoweit nicht mehr aktualisieren, da auch ein überarbeiteter Disclaimer stets unter dem gleichen Link vorgehalten wird, weil sich der Dateiname und damit auch die Adressierung nach der Überarbeitung nicht ändert.

Die Adresse lautet: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/disclaimer/disclaimer.pdf

Sehen Sie sich den Disclaimer hier an:

DISCLAIMER