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Mit jeder Verbindung zur angegebenen Rufummer schließen Sie einen Beratungsvertrag mit Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik ab und verpflichten sich, die Beratungsgebühr über die Abrechnung Ihrer Telefongesellschaft auszugleichen. Pro Gesprächsminute werden EUR 1,99 berechnet, die mit der Telefonrechnung abgerechnet werden. Von dem abgerechneten Betrag werden EUR 1,37 an Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik weitergegeben. Während der vorgeschriebenen Ansage des Telekommunikationsanbieters vor der Vermittlung des Beratungsgesprächs entstehen selbstverständlich keine Gebühren für Sie. Sämtliche Kosten für die Beratung über obige Hotline sind in den Telefongebühren enthalten, die Sie mit der kommenden Telefonrechnung bezahlen. Ein weiteres Honorar wird nicht berechnet und deswegen kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Höhe des gesamten Honorars für die Rechtsberatung am Telefon bestimmt sich damit nach der Dauer des Telefonates. Eine Überschreitung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist in Ausnahmefällen – etwa bei besonders langen Beratungsgesprächen in Sachen mit niedrigem Gegenstandswert – denkbar. Im Falle einer Unterbrechung der telefonischen Beratung zum Zwecke einer Rechtsprechungs- oder Literaturrecherche wird auch in dieser Zeit das Minutenhonorar in Höhe von EUR 1,99 berechnet. Mit anderen Worten: Falls während des kostenpflichtigen Telefonats Gesprächspausen zum Zwecke des Nachschlagens von Gesetzen, Urteilen oder Aufsätzen entstehen könnten, werden diese Pausen durch die andauernde Telefonverbindung ebenfalls vergütet. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung für eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit wird das per Telefonrechnung weitergeleitete Beratungshonorar auf die weitergehenden Vergütungsforderungen angerechnet.

 

© Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik 2005

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