Als
IT-Recht wird der Teil der
Rechtsinformatik bezeichnet, der sich mit juristischen
Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Recht
an Informationen auseinandersetzt. Vielfach wird das IT-Recht
auch als Informationsrecht oder Informatikrecht bezeichnet. Damit ist das IT-Recht Bestandteil der
Rechtsinformatik als
interdisziplinäre
Wissenschaft, die sowohl methodische als auch praktische
Aspekte der Informatik und Rechtswissenschaft vereint.
Mit dem Beginn der elektronischen Datenverarbeitung stellt sich die
juristische Frage, wie
mit dem Recht an elektronisch gespeicherter Information umzugehen
sei. Ein wesentlicher und auch einer der ältesten Bereiche
im
IT-Recht ist
daher das Datenschutzrecht, welches versucht, die informationelle
Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse,
insbesondere im Bereich der elektronsichen Kommunikation zu
gewährleisten. Zum Datenschutzrecht werden daher alle Gesetze,
Verordnungen und Gerichtsentscheidungen gezählt, die dem Schutz
der Privatsphäre dienen und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung als Herrschaft des Betroffenen über seine Daten
und deren Verwendung.oder den Umgang mit Geheimnissen und
personenbezogenen Daten regeln. Sehr bekannt sind insoweit das
Mikrozensus-Urteil und das
Vokszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, welche sich
ausführlich mit der für den Bürger bestehenden
Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den
Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung und dem effektiven Schutz des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung befassten.
Auch Einzelfallentscheidungen z.B. zur
Veröffentlichung privater e-mails durch das Amtsgericht
Charlottenburg befassen sich mit dem Datenschutz als Teil des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Weitere Gebiete im
IT-Recht sind das Domainrecht, Vertragsrecht
der Informationstechnologien und die Gestaltung
individueller Verträge, das Recht im elektronischen
Geschäftsverkehr, das Immaterialgüterrecht im Bereich der
Informationstechnologien wie das Namensrecht und das
Markenrecht; außerdem das Telekommunikationsrecht und das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie.
Damit eröffnet allein das IT-Recht ein weites Feld der
Rechtsberatung und zeigt, daß ein Studium der Rechtsinformatik als auch die Ausbildung zum
Fachanwalt für IT-Recht eine
branchenspezifische Notwendigkeit sind, um eine
präzise und fachgerechte Rechtsprechnung zu erreichen. Als
Beitrag zur Erreichung einer flächendeckenden Übersicht und
hohen Aktualität im IT-Recht sei auch die umfassende elektronische
Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Gerichte zur
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung genannt. Einen
weiteren Beitrag zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
leisten heute neben den Gerichten auch spezialisierte
Fachanwälte durch die Einrichtung einer elektronischen
Urteilssammlung auf der eigenen
Homepage.