Rechtsberatung
Rechtsberatung ist die Beratung in rechtlichen Fragen für
private oder juristische Personen. Sie umfasst
regelmäßig auch die Vertretung des Mandanten bei
rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht oder außerhalb
des Gerichts. Rechtsberatung im engeren Sinne ist dagegen die reine
Beratung und nicht die außergerichtliche Vertretung
gegenüber Dritten oder die Vertretung vor Gericht. In Deutschland
ist die Rechtsberatung durch das
Rechtsberatungsgesetz gesetzlich reglementiert. Eine rechtliche
Beratung im Einzelfall dürfen nur bestimmte Personen
vornehmen, nämlich im wesentlichen nur Rechtsanwälte,
Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.
Diese müssen eine bestimmte Ausbildung nachweisen, um ihre
Zulassung zu erhalten. Die Verbraucherzentralen sind nach dem
Rechtsberatungsgesetz zur Rechtsberatung und
außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Andere
Personen wie beispielsweise Banken dürfen keine rechtliche
Beratung erteilen. Neue zeitgemäße Formen der
Rechtsberatung sind die Online-Rechtsberatung,
bei der die Nutzer oder
Mandanten ausschließlich oder hauptsächlich
über das Internet mit dem Rechtsanwalt kommunizieren oder die telefonische Rechtsberatung, bei
der der Ratsuchende über einen Premium Rate Dienst sofort mit
einem Rechtsanwalt verbunden wird, der ihn direkt am Telefon
berät; umgangssprachlich Anwaltshotline.
Diese Pioniere der
Online-Rechtsberatung hatten seit dem Jahr 1998 eine Vielzahl von
wettbewerbsrechtlichen Verfahren über sich ergehen zu lassen,
bis dann der Bundesgerichtshof Ende des Jahres 2002 durch zwei Urteile
(BGH I ZR 44/00 und BGH I ZR 102/00 vom 26.09.2002)
diese Form der Rechtsberatung
für zulässig erklärte. Die
Vergütung für die Rechtsberatung richtet sich nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG . Seit dem 1.7.2006 sind die gesetzlichen Gebühren
für reine Beratungstätigkeiten weggefallen, so
daß es nun notwendig ist, für die reine Beratung
- nicht die Vertretung gegenüber Dritten oder vor Gericht- Gebühren auszuhandeln.
Das RVG ist eine gesetzliche
Sonderregelung im Sinne des §§ 612 BGB. Dieser lautet
wie folgt:
§ 612 BGB
Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn
die
Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine
Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist
bei dem Bestehen einer
Taxe die taxmäßige Vergütung, in
Ermangelung einer Taxe die übliche
Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) ................
Die übliche Vergütung ist auch für
die anwaltliche Beratung „die Gebühr nach den
Vorschriften des bürgerlichen Rechts“, auf die
§ 34 RVG für den Fall verweist, dass der Rechtsanwalt
ab dem 01. Juli 2006 auch als Berater und Gutachter keine
Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Die übliche
Vergütung ist die für gleiche oder ähnliche
Dienstleistungen an dem betreffenden Ort mit Rücksicht auf die
persönlichen Verhältnisse gewöhnlich
gewährte Vergütung. Bei der
Bestimmung der Höhe der Vergütung ist auf die
Umstände des Einzelfalls abzustellen.
Ich werde daher regelmäßig die Anwendung des bisher
geltenden Rechts vereinbaren und für den Fall, daß
der Streitwert zu niedrig ist, eine angemessene Pauschale vereinbaren
und für den Fall, daß der Streitwert sehr hoch ist,
einen niedrigeren Streitwert als Basis für die
Vergütung der Beratung vereinbaren.
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik
Rechtsanwalt
http://www.rechtsanwaltmoebius.de