Rechtsanwalt Ralf Möbius

Internetrecht Anwalt

Einen Fachanwalt für Internetrecht gibt es nicht. Welche Fachanwaltsbezeichnungen es gibt, ist der Fachanwaltsordnung zu entnehmen und in deren abschliessenden Katalog in § 1, "Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen", ist ein Fachanwalt für Internetrecht nicht aufgeführt.

Der Begriff "Fachanwalt für Internetrecht" führt das Publikum in die Irre, denn es gibt nur einen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht", gleichbedeutend mit "Fachanwalt für IT-Recht", dessen Ausbildungsspektrum wesentlich mehr umfasst, als die ausschliessliche Beschäftigung von mit dem Recht im Internet zusammenhängenden Fragen. Denn nach § 1 der Fachanwaltsordnung kann nur eine Fachanwaltsbezeichnung für das Rechtsgebiet "Informationstechnologierecht" verliehen werden. Damit ist aber die Bezeichnung "Fachanwalt für Internetrecht" schlicht falsch und auch irreführend, denn Informationstechnologierecht ist wesentlich mehr, als lediglich ein Gebiet, was man mit "Internetrecht" umreissen könnte.

Ein Fachanwalt für IT-Recht beschäftigt sich nämlich deutlich weitläufiger mit juristischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Recht an Informationen, wie zum Beispiel der öffentlichen Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien sowie Datenschutz, Verschlüsselungen oder auch Signaturen. Vielfach wird das IT-Recht auch als Informationsrecht oder Informatikrecht bezeichnet. Damit ist das IT-Recht Bestandteil der Rechtsinformatik als interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl methodische als auch praktische Aspekte der Informatik und Rechtswissenschaft vereint.

Weitere Gebiete im IT-Recht sind das Domainrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Immaterialgüterrecht im Zusammenhang mit Informationstechnologien wie das Markenrecht oder das Namensrecht. Ferner ist das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie von Bedeutung.